Die Gesundheitsdaten befinden sich im Labor-Informations-System und auf dem laborinternen Server, der die
Befunde über LABUNIQ zur Verfügung stellt. Sie als Auftraggeber tragen die Verantwortung der Einhaltung des
Datenschutzes und der Schweigepflicht. Es erhalten ausschließlich nur autorisierte Personen Ihres Unternehmens die
Zugriffsmöglichkeit in die Einsicht der Befunde und jeder einzelne Mitarbeiter lediglich Einsicht in seinen eigenen
Befund (via QR Code). Der Zugriff auf das Befundportal erfolgt mittels SSL-Verschlüsselung.
Laut §7 (1) des Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Labor verpflichtet, den Direktnachweis mittels PCR
von SARS-CoV-2 namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Bei Untersuchungen zum direkten oder
indirekten Nachweis mittels Antikörpertestung von SARS-CoV und SARS-CoV-2 ist das Untersuchungsergebnis
nichtnamentlich zu melden (§7 (4) (IfSG))